Für die Beheizung einer Wohnung — gleichgültig mit welchem Energieträger — wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.
Dieser beträgt € 152,— bei Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgelegte Einkommensgrenze.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2018 nicht übersteigen.
- Alleinstehende: € 909,42
- Ehepaar/Lebensgemeinschaft: € 1.363,52
- je Kind: € 166,37
Anträge können ab sofort bis einschließlich 12. April 2019 am Marktgemeindeamt Frankenmarkt (Celina Rager) gestellt werden.