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| Volksbegehren Bildungsinitiative |
| Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 13:01 Uhr |
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren: Aufgrund der am 01. August 2011 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren Bildungsinitiative“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2010, festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Donnerstag, dem 03. November 2011 bis (einschließlich) Donnerstag, dem 10. November 2011, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung Ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die Ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums am Marktgemeindeamt Frankenmarkt, Hauptstraße 83, 4890 Frankenmarkt auf. Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
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Fakten
| Einwohneranzahl: 3587 | Seehöhe: 536 m |
| Anzahl der Haushalte: 1256 | Gemeindefläche: 18,47 km² |
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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren: Aufgrund der am 01. August 2011 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren Bildungsinitiative“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:



