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| Feuerwerk: Was es zu bedenken gibt |
| Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 16:37 Uhr |
Das neue Jahr will entsprechend begrüßt werden, daher werden beim Jahreswechsel Millionen Raketen, Kracher und Böller gezündet.Allerdings sind Feuerwerkskörper und Raketen Sprengstoff! Alljährlich müssen Personen mit schweren Hörschäden von Silvesterknallern in Krankenhäuser behandelt werden. Ein Teil davon bleibt dauerhaft schwerhörig. Andere erleiden schwere Verbrennungen, Augenverletzungen und den Verlust von Körperteilen. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper vor allen an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen und Angstreaktionen – insbesondere bei Kindern – sondern auch erhebliche Sachschäden. Aber auch unzählige Haustiere, die vor der Knallerei flüchten, angefahren, getötet werden oder verletzt in Tierheimen landen, zählen zu den Opfern. Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände in Kategorien • Kategorie F1 darf nur von Personen ab dem 12. Lebensjahr besessen und verwendet werden: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Räumen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer. • Kategorie F2 darf nur von Personen ab dem 16. Lebensjahr besessen und verwendet werden: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, wie Knallkörper, Batterien, Raketen, Fontänen, Bengalfackeln. • Kategorie F3 darf nur von Personen mit entsprechender Sachkunde ab dem 18. Lebensjahr besessen und verwendet werden: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weitern, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, wie F2, allerdings etwas größere (höhere) Nettoexplosivstoffmassen. • Kategorie F4 darf nur von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen ab dem 18. Lebensjahr besessen und verwendet werden: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, wie F3, allerdings noch größere (höhere) Nettoexplosivstoffmassen – Profifeuerwerke. Die Kategorien müssen auf der Verpackung angegeben werden! Pyrotechnische Gegenstände sind ab der Kategorie F2 an bestimmten Orten verboten: • Generell im Ortsgebiet, es sei denn, dass der Bürgermeister per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnimmt. • In der Nähe von großen Menschansammlungen, Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime, Tierheime und Tiergärten. Im Umfeld von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen oder Orten, wie insbesondere Tankstellen. Sicherheitstipps: • Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand • Feuerwerkskörper nur im „Freien“ zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen, Holzhäusern, Wirtschaftsgebäuden, Wald etc. • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. • Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere. • Auf ausreichend Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder Autos achten. • Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster, Dachfenster und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen. • Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten • Versager niemals ein zweites Mal anzünden, sondern mit Wasser übergießen • Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten – Feuerlöscher, Eimer mit Wasser oder Gartenschlauch • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist • Mülltonnen, speziell die Papierabfalltonnen, sollten am Silvestertag nach Möglichkeit unter Verschluss oder an einem sicheren Ort deponiert werden Strafen drohen! Wer gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes verstößt, sofern nicht ein gerichtlich strafbares Verhalten vorliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis € 10.000,-- oder mit Freiheitsstrafe bis sechs Wochen bedroht ist. Gerichtlich strafbare Verhalten, wie fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, schwere Sachbeschädigung und fahrlässige Brandstiftung, sind mit Geldstrafen bis zu 365 Tagessätzen oder mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bedroht. Pyrotechnische Gegenstände, die Gegenstand einer strafbaren Handlung werden, werden von Sicherheitsorganen sichergestellt und gehen in das Eigentum des Bundes über. |
Fakten
| Einwohneranzahl: 3587 | Seehöhe: 536 m |
| Anzahl der Haushalte: 1256 | Gemeindefläche: 18,47 km² |
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