Kurzzeitpflege

Sie wurden z.B. gerade aus dem Krankenhaus entlassen, brauchen aber noch Pflege und Betreuung und fühlen sich in den eigenen Wänden noch nicht wieder ausreichend sicher? Für solche Fälle stehen Kurzzeitpflegeplätze in Alten– und Pflegeheimen zur Verfügung, die bis zu drei Monaten in Anspruch genommen werden können.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht auch Ihren Angehörigen eine Auszeit. So können Sie für einen Urlaub oder während einer Erkrankung Ihrer Angehörigen Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.


Leistungen

  • vorübergehender Aufenthalt in einem Alten– und Pflegeheim
  • Meist in Einzelzimmer mit eigenem Bad/WC
  • Verpflegung
  • Betreuung und Pflege
  • zeitlich befristet auf max. drei Monate 


Voraussetzungen

Die Inanspruchnahme eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von einer Pflegegeldeinstufung.


Kosten

Die Kosten sind je nach Alten– und Pflegeheim unterschiedlich hoch und liegen in der Regel zwischen € 90,— bis € 105,— pro Tag zzgl. Pflegegeldzuschlag.

Informationen über die tatsächlich anfallenden Kosten erfragen Sie direkt beim jeweiligen Alten– und Pflegeheim in Ihrer Nähe.

Sie müssen die Kosten der Kurzzeitpflege selbst tragen. In der Regel werden vom Sozialamt des Magistrats bzw. vom Sozialhilfeverband keine Kosten für den Kurzzeitpflegeaufenthalt übernommen, wie das bei einem langfristigen Aufenthalt im Alten– und Pflegeheim der Fall sein kann. Fördermöglichkeiten bestehen aber unter ganz bestimmten Voraussetzungen beim Sozialministerium. Weiters sind die Kosten in der Regel steuerlich absetzbar, für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an das Finanzamt.  


Wohin muss ich mich wenden?

Die Sozialberatungsstellen informieren Sie gerne über freie Kurzzeitpflegeplätze zu einem konkreten Termin in einem Alten– und Pflegeheim.

Hinweis: Es empfiehlt sich eine zeitgerechte Terminabsprache, da die Kurzzeitpflegeplätze oft begrenzt sind. Ein Kurzzeitpflegeplatz kann auch mehrmals pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. 

Zu Fragen der Kurzzeitpflege steht Ihnen die Sozialberatungsstelle Vöcklamarkt, Frau Monika Frank von Dienstag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Tel.Nr. 07682/39527 gerne zur Verfügung!