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Wir wissen, dass das Fahren mit einem E-Scooter, vor allem Kindern, sehr viel Spaß macht. Es häufen sich jedoch immer mehr die Beschwerden über rücksichtslose E-Scooter-Fahrer. Wir möchten Sie eindringlich bitten, bei diesen Fahrten Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und im Besonderen auf Fußgänger zu nehmen. Liebe Eltern, bitte schulen Sie Ihre Kinder genau in den Umgang mit dem E-Scooter ein und erklären Sie ihnen, dass die Benützung von Gehsteigen und Gehwegen mit E-Scootern VERBOTEN ist!!! Seien auch Sie ein gutes Vorbild für Ihre Kinder und beachten Sie die geltenden Verhaltensvorschriften.
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht allein unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die/der Jugendliche eine Radfahrausweis, darf sie/er allein mit einem E-Scooter unterwegs sein. Kinder unter 12 Jahren müssen beim Fahren einen Helm tragen!!!
Verboten ist:
- eine zweite Person auf dem E-Scooter mitfahren lassen
- während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren
- ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten
- in einem von Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren
E-Scooter sind mit
- einer wirksamen Bremsvorrichtung
- weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
- roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
- gelben Rückstrahlern auf der Seite
- und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht
auszurüsten.
E-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.
Schauen wir aufeinander, denn nur so kann ein friedliches und in diesem Fall "unfallfreies" Miteinander garantiert werden!