Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Frankenmarkt auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können Herkunft und Echtheit eines Dokumentes überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenen elektronischen Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
- Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GobG)
- Prüfinformation der elektrischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Veröffentlichung der Bildmarke: Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Frankenmarkt gem. § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung: http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdrucks mit Amtssignatur: http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Frankenmarkt: Tel. +43 7684 6255 oder office@frankenmarkt.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden