Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunde)
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein
Sie haben die Möglichkeit den Bund fürs Leben am Marktgemeindeamt, in der Landesmusikschule oder im Schloss Stauff zu schließen.