Oö. Sammlungsgesetz - illegale Sammlungen

Uns wurde bekannt, dass der "Österreichischer Hilfsdienst Verein - ÖHD" mit Sitz in Klagenfurt, der "Hilfs Fonds Österreich - HFÖ" mit Sitz in Ferndorf und der Verein "ProFilius" mit Sitz in Bad Ischl derzeit Geldspenden-Sammlungen in Oberösterreich durchführen.

Von Seiten des Amtes der Oö. Landesregierung wurde keine Bewilligung für das Sammeln von Geldspenden in Form einer Haus- oder Straßensammlung im Bundesland Oberösterreich an genannte Vereine erteilt.

Gemäß § 1 Abs. 1 des Oö. Sammlungsgesetzes 1996 gilt als Sammlung die persönliche Aufforderung an eine Mehrheit von Personen zur Hingabe von Geld, wenn keine oder eine unverhältnismäßig geringfügige Gegenleistung in Aussicht gestellt wird und die Aufforderung im Umhergehen von Haus zu Haus an die darin befindlichen Personen gerichtet wird (Haussammlung) oder an allgemein zugänglichen Orten von Personen zu Person gerichtet wird (Straßensammlung).