Sie benötigen für einen Angehörigen einen Heimplatz — was ist zu tun?

In erster Linie wenden Sie sich an die zuständige Sozialberatungsstelle. Diese gibt bekannt, welche erforderlichen Unterlagen Sie benötigen, damit ein Heimantrag für die Kostenübernahme aufgenommen werden kann.

Für einen Platz im Seniorenheim ist die Pflegestufe 4 Voraussetzung. Da nicht alle diese Pflegestufe haben, wird ein Heimantrag nur bei Dringlichkeit und Notwendigkeit aufgenommen. In diesem Fall wird eine Begutachtung durch einen Koordinator/in für Betreuung und Pflege durchgeführt. Diese/r kann anhand des Aufwandes der Pflege feststellen, ob die Pflege und Betreuung der Mobilen Hilfe möglich und ausreichend ist, oder ob ein Heimplatz erforderlich ist.

Die Koordinatoren sind nicht wie manche Personen vermuten für die Einstufung des Pflegegeldes verantwortlich. Für die Pflegegeldeinstufung wird von der Pensionsversicherung ein unabhängiger Arzt bestellt.

Ist der Heimantrag aufgenommen, kann mit dem bevorzugten Heim im Bezirk Kontakt aufgenommen werden, um mit der Heimleitung ein Erstgespräch zu führen.

Bei Fragen und bei Bedarf vereinbaren Sie gerne einen Termin in der Sozialberatungsstelle Vöcklamarkt.

Ich wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr!

Monika Frank — Sozialberatungsstelle
Rainerstraße 1/5, 4870 Vöcklamarkt
Rel. 07682/39527 (Dienstag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)