Heizkostenzuschuss-Aktion 2020/2021

Für die Beheizung einer Wohnung — gleichgültig mit welchem Energieträger — wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.

Dieser beträgt € 152,— bei Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgelegte Einkommensgrenze.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

• Alleinstehende € 950,00
• Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.500,00
• je Kind € 240,00

Anträge können vom 11. Jänner bis einschließlich 23. April 2021 am Marktgemeindeamt Frankenmarkt (Celina Rager) gestellt werden.