Genesungszertifikate

Zur Info dürfen wir mitteilen, dass Genesungszertifikate automatisch mittels einem IT-System erstellt werden. Dies erfolgt automatisch nach Ende der Quarantäne.

Um dann das Genesungszertifikat nach Ablauf der Quarantäne zu erhalten, müssen die betroffenen Personen am Marktgemeindeamt (Bürgerservice) oder der BH Vöcklabruck erscheinen.
Weiters gibt es auch die Möglichkeit, sich das Dokument mittels Handy-Signatur herunterzuladen. Dies muss jedoch vorher beantragt werden. In allen drei Fällen kann man die Bescheinigung der überstandenen Infektion mittels QR-Code in der App 'Grüner Pass' speichern.
Bitte beachten Sie, dass Genesungszertifikate erst nach etwa 14 bis 21 Tagen, nach Beendigung der Absonderung zur Verfügung stehen. Dieser Vorgang kann auch NICHT beschleunigt werden, da es, wie bereits erwähnt, durch ein automatisches IT-Programm erstellt wird. Sollte das Zertifikat nach Ablauf dieses Zeitraums noch immer nicht zur Verfügung stehen, müssen sich die betroffenen Personen an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck wenden.

Das Zertifikat wird nicht an Dritte weitergegeben oder per Post/Mail versandt.

Ein Antikörpernachweis ist NICHT mit einem Genesungszertifikat gleichzusetzen und kann daher auch nicht in den Grünen Pass geladen werden!