Änderung der Gebietsaufteilung der Mobilen Dienste
Um den Richtlinien bzw. Vorgaben der Sozialabteilung des Amtes der Oö. Landesregierung zu entsprechen, hat sich der Sozialhilfeverband Vöcklabruck entschlossen, die bestehende Gebietsaufteilung der Mobilen Dienste (Hauskrankenpflege, Altenfachbetreuung, Heimhilfe) mit Wirkung vom 01.01.2018 zu ändern. Dies bedeutet, dass in manchen Gemeinden des politischen Bezirkes Vöcklabruck ein Wechsel der Anbieterorganisationen der Mobilen Dienste zu denselben Rahmenbedingungen wie bisher stattfinden wird.